Gesetzliche Mängelhaftung

Gesetzliche Mängelhaftung

Für unsere Waren bestehen die gesetzlichen Mängelhaftungsrechte.

Liegt ein Mangel der Kaufsache vor, können Sie nach den gesetzlichen Vorschriften insbesondere Nacherfüllung verlangen und – sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind – den Kaufpreis mindern, vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen.

Die gesetzlichen Mängelhaftungsrechte bestehen unabhängig von einem etwaigen freiwilligen Garantieversprechen des Herstellers oder sonstigen Garantiegebers.

Für die Verjährung der gesetzlichen Mängelansprüche gelten die gesetzlichen Vorschriften. Bei Waren beträgt die regelmäßige Verjährungsfrist für Mängelansprüche grundsätzlich zwei Jahre ab Ablieferung der Sache, soweit gesetzlich nichts Abweichendes bestimmt ist.

Für gebrauchte Waren können die gesetzlichen Besonderheiten zur Verkürzung der Verjährungsfrist gelten, soweit dies gegenüber Verbrauchern wirksam vereinbart wurde.