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Neon Zombie® #35 – Titelstory: „Alarmstufe: Rot 1 & 2“
Neon Zombie® #35 – Titelstory: „Alarmstufe: Rot 1 & 2“
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Ausgabe 35 (2025)
komplett in Farbe (Din-A4-Format),
80 Seiten, Zeitschrift (Katalogbindung)
Titelstory (Retrospektive): „Alarmstufe: Rot 1 & 2“-Saga (1992, 1995)
verfasst von Markus Haage
Plötzlich war er da: Die moderne Legendenbildung will es, dass Steven Seagal seine Weltkarriere durch eine Wette begründete. Der Produzent Michael Ovitz, Seagals Aikido-Schüler, war der Überzeugung, dass er jeden Typen zu einem Actionstar machen könnte; so auch Seagal. Der Film „Nico“ („Above the Law“, 1988) mit Seagal in der Hauptrolle sollte dies belegen. Das Action-Vehikel war ein voller Erfolg. Auch wenn diese Legende im Detail so nicht ganz zutrifft, war mit „Nico“ tatsächlich ein neuer Actionstar geboren, der die nächsten zehn Jahre Teil des Hollywood-Kinos sein sollte. Wir blicken darauf (auch kritisch) zurück; nicht nur auf Seagals wohl größte Produktionen, „Alarmstufe: Rot 1 & 2“, sondern auch auf seine gesamte Karriere.
Zudem werfen wir in Lars Johansens Kolumne „Vergessene Welten“ abermals einen Blick auf das Thriller-Kino der 1950er, welches sich im italienischen Giallo der 70er widerspiegelt, sind als TV-Traumata mit den „Spezialisten unterwegs“, besuchen Oliver Krekels Astronomicon und feiern damit die Veröffentlichung von „Anthony II“ („The Cellar“, 1989). Auch behandeln wir in einem größeren Rückblick den Mythos um die brutalere Urfassung von „Der 13. Krieger“ („The 13th Warrior“, 1999) und beantworten die Frage nach der Existenz eben dieser Fassung definitiv. Dies war natürlich nur ein Ausblick …
Autoren dieser Ausgabe: Markus Haage (Hrsg. v.i.S.d.P, Chefredakteur), Michael Humberg (Redakteur), Lars Johansen (Redakteur), Benedikt Wilken (Redakteur), Torsten Dewi (Redakteur)
• International Standard Serial Number (ISSN): 2628-0914
• Produktidentifikation (GTIN): 4270004134476
• Produktgattung: Print-Magazin
• Herstellerinformation: Haage Medien • Hötensleber Str. 3 • 38364 Schöningen • Deutschland | www.neon-midnight.net
• Sicherheitshinweis: Vom Produkt gehen bei bestimmungsgemäßer Verwendung keine bekannten Gefahren aus.
• Sämtliche Illustrationen und Produktbilder sind urheberrechtlich geschützt.
• Neon Zombie® ist ein eingetragenes Markenzeichen.
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